FARRL GmbH hat zum 01.06.2013 seine regionale Vertriebsverantwortung für funktionelle Aluminat-, Titanat- und Zirkonatverbindungen (Veresterungsprodukte, Ken-React®) sowie Polymerweichmacher (Kenflex®) und permanente Antistatika auf Basis von Titanat- oder Zirkonatestern (Ken-Stat®) des amerikanischen Produzenten Kenrich Petrochemicals, Inc. erweitert.
Neben den bisherigen Anwendungen in Deutschland, Österreich, Polen und den CEE-Staaten umfasst die erweiterte regionale Vertriebsverantwortung nun auch alle Kunden in der Elastomerverarbeitung in Österreich und den CEE-Staaten.
Anwendungen für die Ken-React®-Additive finden sich prinzipiell in allen Bereichen, in denen duroplastische Harze, Elastomere und Thermoplaste verarbeitet werden mit der Zielstellung
- hohe Füllstoff- und Pigmentanteile zu dispergieren und z.T. chemisch zu koppeln bei relativ hohen mechanischen Eigenschaften und Beständigkeit,
- die Haftung von Beschichtungen i.W. in Form eines Haftprimers zu erhöhen,
- Susbtrate oder auch komplette Systeme zu hydrophobieren,
- die Wirksamkeit von Flammschtzmitteln, leitfähigen Pigmenten / Susbtraten und Verstärkungsmitteln synergistisch zu erhöhen und
- Verarbeitungs- / Zykluszeiten in der Elastomer- und Thermoplastverarbeitung zu reduzieren.
Zusätzlich können die Produkte aufgrund ihres metallorganischen Kerns auch als metallocene-artige Katalysatoren i.W. in aromatischen Polyurethansystemen eingesetzt werden.
Kenflex® Polymerweichmacher werden i.W. in der Elastomerverarbeitung bei Produkten eingesetzt, die eine hohe Witterungs- und Alterungsbeständigkeit aufweisen. Aufgrund der polymerbasierten Struktur des Weichmachers reagiert das Produkt komplett ein und migriert nicht selbst unter hoher Belastung.
Ken-Stat® permanente Antistatika basieren auf komplexen Mischungen entweder von Titanatestern (nicht vergilbungsbeständig) oder Zirkonatestern (vergilbungsbeständig). Anwendungen finden sich i.W. in der Thermoplastverarbeitung wo die Produkte komplexe Strukturen „durch“ das Polymer bilden und sich somit im Gegensatz zu ausschließlich grenzflächenaktiven Antistatika nicht abarbeiten.